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Hausordnung des Gymnasiums „Geschwister Scholl" Gardelegen

Seit Dezember 2017 ist die geänderte Hausordnung gültig. Ihr findet sie auch hier zum Ausdrucken.

  1. Das Zusammenleben in einem Gymnasium verlangt von Schülern und Lehrern ein hohes Maß an Rücksichtnahme und gegenseitige Akzeptanz. Unser Titel „Schule ohne Rassismus-Schule mit Courage" soll Grundlage für den Umgang miteinander sein. Die folgenden Regeln sollen allen dieses Zusammenleben erleichtern.
  2. Das Schulgebäude wird um 6.30 Uhr für die Schüler geöffnet. Die Unterrichtszeit umfasst den Zeitraum von der 1. bis zur 10. Stunde und schließt die Pausen ein. Die Schüler sind verpflichtet, um sich als Schüler unserer Schule ausweisen zu können, ihren Schülerausweis mit sich zu führen.
  3. Fahrschüler können sich vor und nach dem Unterricht im Raum 032 aufhalten. In den Freistunden besteht diese Möglichkeit für alle Schüler. Der Aufenthalt in diesem Raum dient der Vorbereitung der Schüler auf den Unterricht. Beschäftigungen und Verhalten haben diesem Umstand Rechnung zu tragen. Eigenverantwortlich ist besonders auf die Ordnung und Sauberkeit in diesem Raum zu achten.
  4. Auf dem Schulgelände ist jegliches Fahren verboten. Die ausgewiesenen Parkplätze für Lehrer und Schüler sind einzuhalten. Die Schulleitung ist befugt, Parkberechtigungen auszustellen. Eltern, die ihre Kinder mit dem Fahrzeug zur Schule bringen oder abholen, nutzen die vorderen Parkplätze.
  5. Beim Betreten der Schulgebäude sind aufzeichnungsfähige Medien (Handy, iphone, ipad usw.) auszuschalten. Vor Klassenarbeiten und Klausuren sind sie beim aufsichtführenden Lehrer abzugeben. Eingezogene technische Geräte mit Aufzeichnungsfunktion (Handy, iphone, ipad usw.) sind durch die Erziehungsberechtigten in der Schulleitung abzuholen.        Alle Foto-, Video- und Audioaufnahmen sind auf dem Schulgelände verboten. Über Ausnahmen entscheiden die Lehrkräfte.
  6. Die Schüler erscheinen pünktlich zu ihrem Unterricht. Am Ende der Pausen gehen die Schüler nach dem ersten Klingelzeichen in ihre Klassenräume. Bei Wechsel des Schulgebäudes ist der kürzeste Weg einzuhalten.
  7. Der Unterricht dient dem Wissenserwerb, deshalb sind in ihm alle störenden Handlungen und störenden Tätigkeiten untersagt. Wenn 10 Minuten nach dem Unterrichtsbeginn noch keine Lehrkraft in die Klasse gekommen ist, meldet das der Klassensprecher im Sekretariat. Bei vermehrt fehlenden Aufgaben kann der Schüler durch den Fachlehrer verpflichtet werden diese in der Schule, nach seinem Unterricht, aufzuarbeiten.
  8. Nach jeder Unterrichtsstunde haben die Schüler an ihren Plätzen für Ordnung und Sauberkeit zu sorgen. Abfälle werden grundsätzlich in die dafür bestimmten Behälter geworfen.
  9. In den Pausen verlassen alle Schüler die Unterrichtsräume. Der Lehrer verschließt den Raum. Die Schüler erhalten Gelegenheit, Wertgegenstände im Unterrichtsraum einschließen zu lassen. Der Aufenthalt in den Unterrichtsräumen ist nur unter Aufsicht eines Lehrers gestattet. Für die Pausen sind die ausgewiesenen Pausenflächen im Außenbereich und die unteren Flure des FKT und des SKT einzuhalten. Die aufsichtführende Lehrkraft entscheidet im Falle eines Fehlverhaltens über den Verbleib im Schulgebäude. Die Nutzung der vom Förderverein zur Verfügung gestellten Sportgeräte setzt einen sorgsamen Umgang voraus und erfolgt auf eigene Gefahr.
  10. Der Genuss von Alkohol und sonstigen legalen und illegalen Suchtmitteln ist grundsätzlich in der Schule und während anderer Schulveranstaltungen verboten. Das Rauchen ist auf dem Schulgelände grundsätzlich untersagt.
  11. Während der Unterrichtszeit darf das Schulgelände nur mit Genehmigung verlassen werden. Wenn Schüler ab der 9. Klasse in ihren Freistunden die Schule verlassen möchten, müssen sie vorher die schriftliche Einverständniserklärung ihrer Eltern vorlegen. Das Verlassen des Schulgeländes ist in diesem Fall erst mit dem Vorklingeln zur Freistunde erlaubt.                                           Volljährige Schüler dürfen das Schulgelände in den Pausen nur zum Rauchen verlassen. Das pünktliche Erscheinen zum Unterricht darf dadurch nicht beeinträchtigt werden. Einem Schüler, der gegen diese Regelung verstößt, muss klar sein, dass er sich dadurch der Aufsicht und dem Schutz der Schule entzieht. Konsequenzen, die die Missachtung des Verbotes gegebenenfalls nach sich ziehen, hat der Schüler selbst zu tragen.
  12. Bei einem krankheitsbedingten Verlassen der Schule während der Unterrichtszeit ist grundsätzlich eine Abmeldung im Sekretariat erforderlich. Nur mit dem eingeholten Einverständnis der Sorgeberechtigten ist dann ein vorzeitiges Verlassen des Schulgeländes erlaubt.
  13. Schüler der Klassenstufen 10 - 12 werden zur Unterstützung der aufsichtführenden Lehrer eingesetzt. Ihren Anweisungen ist Folge zu leisten.
  14. Der Aufenthalt in unserem Bistro muss organisiert werden. Die festgelegten Essenszeiten sind einzuhalten, in diesem Zeitraum ist der Aufenthalt nur zur Esseneinnahme gestattet.
  15. Fundsachen sind im Sekretariat abzugeben, dort werden sie für 1 Jahr aufbewahrt. Danach können die Fundstücke auf einer schulinternen Auktion versteigert werden. Der Erlös kommt dem Förderverein zugute.
  16. Wer gegen diese Hausordnung verstößt, muss mit Disziplinarmaßnahmen rechnen.

 

 

Inkrafttreten, Außerkrafttreten

 

Die Hausordnung wurde in der vorliegenden Fassung auf der Gesamtkonferenz am 16.11.2017 beschlossen. Sie ist gültig ab dem 06.12.2017 bis auf Widerruf.

 


S. Ros

 

Schulleiterin




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